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Spielstraße oder verkehrsberuhigter Bereich?

Ein kleiner Nachtrag zum 9. Akteursforum im Stadtleben Ellener Hof: Den Begriff „Spielstraße“ kennt jeder. Doch was ist damit eigentlich gemeint? Der ADAC e. V. hat die wichtigsten Regelungen zusammengefasst. Demnach ist eine echte Spielstraße gekennzeichnet mit einem „Durchfahrt verboten“-Schild und darunter einem Zusatzschild, auf dem ein ballspielendes Kind zu sehen ist. Kinder können hier auf der Straße spielen. Diese Kombination kennen Sie nicht? Das kann gut sein, denn diese Beschilderung ist in Deutschland eher selten anzutreffen. Sie betrifft sämtliche Anlieger einer Straße und bedeutet deren vollständige Sperrung für Fahrzeuge jeglicher Art – also auch für Fahrräder, E-Scooter und Co.

Das, was viele Menschen hierzulande jedoch irrtümlicherweise mit dem Begriff „Spielstraße“ in Verbindung bringen, ist das hier ebenfalls zu sehende Schild in blauer Farbe mit dem offiziellen Namen „Verkehrszeichen (VZ) 325.1“. Es kennzeichnet einen „verkehrsberuhigten Bereich“. Auto- und Radfahrende können mit ihren Fahrzeugen darin unterwegs sein, müssen sich jedoch an Schrittgeschwindigkeit halten. Fußgänger dürfen nicht gefährdet oder behindert werden. Sie können die Straße in ganzer Breite nutzen. Kinder können überall spielen. Doch auch sie müssen Rücksicht nehmen: der Fahrverkehr darf nicht unnötig behindert werden. Diese Beschilderung erhält nach derzeitigem Vertrag mit der Stadtgemeinde Bremen künftig auch die Ilse-Kaisen-Straße im Ellener Hof.